Anwahl der 2. Fremdsprache Spanisch
§4 der Oberschulverordnung
- Die Oberschulverordnung sieht ab der 6. Klasse eine zweite Fremdsprache vor.
- Die Anwahl einer zweiten Fremdsprache ist keine Pflicht.
- Die zweite Fremdsprache ist nicht zwingend notwendig für den Besuch der Einführungsphase der Gymnasialen Oberstufe.
- Aber: Die zweite Fremdsprache ist Pflicht für die Teilnahme am Schnellläuferkurs.
Wie findet der Spanisch-Unterricht statt?
- Spanisch wird in Klasse 6 zweistündig, ab Klasse 7 drei- bzw. vierstündig unterrichtet.
- Der Spanischunterricht findet während des WP-Unterrichts statt.
- Auch Schüler des Fußballprofils können Spanisch wählen.
Voraussetzungen
- Sichere Beherrschung der Muttersprache (in Grammatik und Rechtschreibung).
- In Englisch gute bis sehr gute Leistungen.
- Ausnahme: Eine romanische Sprache als Muttersprache (z.B. Portugiesisch)
- Bereitschaft zur häuslichen Arbeit (es muss täglich etwas für die 2. Fremdsprache getan werden).
- Grammatisches Verständnis.
- Lernen von Verb- und Zeitformen.
- Bereitschaft zur mündlichen Mitarbeit (Sprache lebt vom Sprechen!).
- Bereitschaft, auch einsprachigem Unterricht in der Fremdsprache zu folgen
- Als Schulabschluss sollte der Übergang auf die Oberstufe oder der Realschulabschluss anvisiert werden, aber: eine 2. Fremdsprache ist keine Voraussetzung für den Übergang in die Oberstufe!
- Achtung: eine 5 in der 2. Fremdsprache im Abschlusszeugnis kann den Abschluss verhindern!
- Die 2. Fremdsprache kann nur zu bestimmten Zeiten durch schriftlichen Antrag bei der Schulleitung abgewählt werden (zum Halbjahr in 6; zum Ende in 6; zum Ende in 8).
- Spanisch wird auf dem E-Niveau (4 Sterne – Niveau) vermittelt, gelernt und beurteilt. Bei einer nicht erfolgreichen Teilnahme wird die Zeugniskonferenz entscheiden, ob der/die Schüler/in einem anderen WP- Kurs zugeordnet wird. Die Zuordnung geschieht natürlich im Gespräch mit den betroffenen Schülern.
- Die 2. Fremdsprache ist abschlussrelevant, d.h. mit einem weiteren E-Fach und den entsprechenden Noten ist z.B. der Mittlere Schulabschluss möglich.
Wie erfolgt die Anwahl?
- Die Eltern erhalten nach dem Informationsabend einen Anwahlbogen über die Klassenlehrkraft. Dort finden sie die Einschätzung der Klassenlehrkraft unter Berücksichtigung der Englisch- und Deutschlehrkräfte.
- Sie können ihr Kind auch gegen die Empfehlung der Klassenlehrkraft für Spanisch anmelden.
- Sie haben nur beim ersten Mal die Wahl, danach entscheidet die Zeugniskonferenz.