Anwahl der 2. Fremdsprache Spanisch

§4 der Oberschulverordnung

  • Die Oberschulverordnung sieht ab der 6. Klasse eine zweite Fremdsprache vor.
  • Die Anwahl einer zweiten Fremdsprache ist keine Pflicht.
  • Die zweite Fremdsprache ist nicht zwingend notwendig für den Besuch der Einführungsphase der Gymnasialen Oberstufe.
  • Aber: Die zweite Fremdsprache ist Pflicht für die Teilnahme am Schnellläuferkurs.

Wie findet der Spanisch-Unterricht statt?

  • Spanisch wird in Klasse 6 zweistündig, ab Klasse 7 drei- bzw. vierstündig unterrichtet.
  • Der Spanischunterricht findet während des WP-Unterrichts statt.
  • Auch Schüler des Fußballprofils können Spanisch wählen.

Voraussetzungen

  • Sichere Beherrschung der Muttersprache (in Grammatik und Rechtschreibung).
  • In Englisch gute bis sehr gute Leistungen.
  • Ausnahme: Eine romanische Sprache als Muttersprache (z.B. Portugiesisch)
  • Bereitschaft zur häuslichen Arbeit (es muss täglich etwas für die 2. Fremdsprache getan werden).
  • Grammatisches Verständnis.
  • Lernen von Verb- und Zeitformen.
  • Bereitschaft zur mündlichen Mitarbeit (Sprache lebt vom Sprechen!).
  • Bereitschaft, auch einsprachigem Unterricht in der Fremdsprache zu folgen
  • Als Schulabschluss sollte der Übergang auf die Oberstufe oder der Realschulabschluss anvisiert werden, aber: eine 2. Fremdsprache ist keine Voraussetzung für den Übergang in die Oberstufe!
  • Achtung: eine 5 in der 2. Fremdsprache im Abschlusszeugnis kann den Abschluss verhindern!
  • Die 2. Fremdsprache kann nur zu bestimmten Zeiten durch schriftlichen Antrag bei der Schulleitung abgewählt werden (zum Halbjahr in 6; zum Ende in 6; zum Ende in 8).
  • Spanisch wird auf dem E-Niveau (4 Sterne – Niveau) vermittelt, gelernt und beurteilt. Bei einer nicht erfolgreichen Teilnahme wird die Zeugniskonferenz entscheiden, ob der/die Schüler/in einem anderen WP- Kurs zugeordnet wird. Die Zuordnung geschieht natürlich im Gespräch mit den betroffenen Schülern.
  • Die 2. Fremdsprache ist abschlussrelevant, d.h. mit einem weiteren E-Fach und den entsprechenden Noten ist z.B. der Mittlere Schulabschluss möglich.

Wie erfolgt die Anwahl?

  • Die Eltern erhalten nach dem Informationsabend einen Anwahlbogen über die Klassenlehrkraft. Dort finden sie die Einschätzung der Klassenlehrkraft unter Berücksichtigung der Englisch- und Deutschlehrkräfte.
  • Sie können ihr Kind auch gegen die Empfehlung der Klassenlehrkraft für Spanisch anmelden.
  • Sie haben nur beim ersten Mal die Wahl, danach entscheidet die Zeugniskonferenz.